Wird geladen …
Wird geladen …
Newsletter
Ausgewählte Angebote aus unserer Vermittlung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Eine Anfrage beginnt mit dem Objekt, nicht mit den Beteiligten: Ort, Art und Verfahrensstand genügen für ein erstes Gespräch. Danach klären wir mit Ihnen, wer Auftraggeber wird, welche Unterlagen vorliegen und wer über den Fortgang unterrichtet wird.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns und besprechen mit Ihnen Objekt, Zeitrahmen und Verfahrensstand. Einen Verkauf beauftragt der Verkäufer: vor dem Verfahren der Eigentümer, nach der Eröffnung in der Regel die Insolvenzverwaltung. Eine Einschätzung für die Gläubigerseite vereinbaren wir mit der Seite, die sie anfragt.
Für die erste Anfrage brauchen Sie keine Unterlagen. Für Einschätzung und Vermarktung helfen die folgenden, soweit sie vorliegen; was fehlt, beschaffen wir im Auftrag des Verkäufers.
Über den Stand der Vermarktung berichten wir dem Auftraggeber: Anfragen, Besichtigungen, Angebote. Die Kanzlei erhält diese Berichte, wenn der Auftraggeber das festlegt.
Was Sie uns zum Objekt mitteilen, behandeln wir vertraulich. Personenbezogene Angaben übermittelt später der Auftraggeber, soweit der Verkauf sie erfordert.
Häufige Fragen
Ja. Wählen Sie im Formular den Verfahrensstand „Vor Antragstellung“ und beschreiben Sie das Objekt, ohne den Namen des Unternehmens zu nennen.
Anfrage